Sonntag, 15. August 2010

Änderung der WKV Prüfungsordnung

Folgende Änderungen der WKV Prüfungsordnung wurden beschlossen:
  • Klärung, dass die Anmeldung zu Prüfungen über den jeweiligen Heimatverein zu erfolgen hat.
  • Als Kata werden für die Graduierung 1.Kyu die Kata 1 bis 5 verlangt.
  • Die Anforderungen von Suburi / Kihon sowie Oyo-Waza wurden zwecks Klarheit auch für die Graduierungen von 4. Bis 1. Kyu vorgetragen.

Die Einhaltung der Anforderungen der Seminar- und Wettkampftage wird zukünftig strenger kontrolliert. Wir empfehlen daher entweder die Meldung der Teilnahmen an Seminaren an den Verein oder das Sammeln von Teilnahmebestätigungen.