Folgende Änderungen der WKV Prüfungsordnung wurden beschlossen:
- Klärung, dass die Anmeldung zu Prüfungen über den jeweiligen Heimatverein zu erfolgen hat.
- Als Kata werden für die Graduierung 1.Kyu die Kata 1 bis 5 verlangt.
- Die Anforderungen von Suburi / Kihon sowie Oyo-Waza wurden zwecks Klarheit auch für die Graduierungen von 4. Bis 1. Kyu vorgetragen.